Vergütungsbeispiele
Je höher die Prämie, desto höher ist Ihre Vergütung. Als Vertriebspartner erhalten Sie 50% der eingehenden Vertriebsvergütung.
Für kleine Sparverträge gibt es ggf. nur eine kleine Aufwandsentschädigung.
Dagegen ist die Vergütung z.B. bei Rentenversicherungen, Betrieblicher Altersversorgung, Sparplänen in Sachwerten, Rohstoffinvestments, Vermögensverwaltungen etc. meist wesentlich höher. Dort sind je nach Beitrag und Laufzeit auch mehrere hundert EUR Tippgebervergütung für Sie möglich – pro Kunde!
Auch im gewerblichen Bereich sind hohe Jahresprämien üblich. Stellen Sie z.B. den Kontakt zu einem Geschäftsführer her, bei dem wir seine Geschäftsführerversorgung einrichten oder die betriebliche Altersversorgung (bAV) betreuen dürfen, sind durchaus Partnervergütungen von über 1.000 EUR für Sie möglich!
Haben Sie einen Interessenten für eine Immobilie als Kapitalanlage, so werden in der Regel auch hohe Tippgebervergütungen gezahlt.